Wasser-Wissen

 


 

Abwasserabgabe

(sewage tax) Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe zu zahlen, die durch die Bundesländer erhoben wird. Die Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die unter Zugrundelegung der Abwassermenge, sowie

  1. der oxidierbaren Stoffe (als CSB),
  2. Phosphor,
  3. Stickstoff als Summe der Einzelbestimmungen aus Nitratstickstoff, Nitritstickstoff und Ammoniumstickstoff,
  4. Organische Halogenverbindungen als adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX)
  5. Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer und ihre Verbindungen und
  6. der Giftigkeit gegenüber Fischeiern.

Die rechtlichen Grundlage stellt das Abwasserabgabengesetz dar.

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