Wasser-Wissen


Blei, Pb

(lead)

Stoffsystem

Blei ist ein sehr weiches, grau farbiges Schwermetall, dass an frisch geschnittenen Kanten "bläulichfarblos" glänzt.

Physikalische und chemische Eigenschaften

Aussehen  gräulich Schmelzpunkt 327,5 °C
Geruch geruchlos Siedepunkt 1744 °C
Molmasse 207,2 g/mol Dichte  ( °C) 11,34
Zustand bei 20 °C fest Löslichkeit in Wasser (20 °C, 1 bar) nicht

Für weitere Stoffdaten siehe auch Übersicht der Elemente.

Herstellung und Anwendung

Blei wird aus bleihaltigen Sulfiterzen durch Röstreduktionsverfahren und anschließender elektrolytischer Raffination gewonnen.

Der Großteil der Bleigewinnung wird zur Herstellung von Akkumulatoren (Batterieteile) verwendet. Es dient u.a. als Strahlenschutz z.B. beim Röntgen oder als Behälterauskleidung bei aggressiven Medien. 

Umwelteinfluss und Gesundheit

Blei ist ein Umweltgift, welches sich u.a. hemmend auf die Chlorophyllsynthese von Pflanzen auswirkt und in die Nahrungskette gelangt. Daher ist Blei in Pflanzenschutzmitteln, Kraftstoffen und Haushaltsglasuren verboten.

Blei ist giftig und kann Oral sowie über Inhalation oder Hautresorption in den Körper gelangen. Bleivergiftungen treten aber nur bei sehr hohen Dosen auf. Gefährlicher ist die kontinuierliche Aufnahme von kleinen Mengen Blei, da es im Körper eingelagert und nur in sehr kleinen Mengen wieder ausschieden wird. Anzeichen für eine Langzeitaufnahme sind Müdigkeit, Kopfschmerz, Koliken, Anämie und Muskelschwäche. Organische Bleiderivate können cancerogen sein. Bleiverbindungen gehören zu den starken Umweltgiften, die z. B. aus Abschwemmungen von Straßen und Dächern in die Gewässer bzw. in die Kläranlagen gelangen.

Abwasserreinigung/Trinkwasseraufbereitung

Es wird davon ausgegangen, dass das meiste Blei in Kläranlagen, aus Abschwemmungen von Straßen und Dächern stammt. Blei akkumuliert sich wie andere Schwermetalle in Klärschlämmen, Sedimenten aber auch in Lebewesen und wird so zum Umweltrisiko.

Überschreitungen des Grenzwertes von Blei in Trinkwasser können in Altbauten auftreten, in denen das Trinkwasser noch durch Blei-Rohre geleitet wird. Die Einleitung von Blei ist seit dem 01. 01. 1990 nach dem Abwasserabgabengesetz abgabepflichtig.

Bleisalze sind wassergefährdend (WGK 2). Z.B. darf nach der Verordnung für Indirekteinleiter im Land Berlin Wasser mit mehr als 0,2 mg/L Gehalt an Blei bzw. einer Fracht von mehr als 8 g/Stunde nicht ins Abwasser gegeben werden.

Die maximale Konzentration von Blei in Klärschlamm, der auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen aufgebracht werden darf, ist in der Klärschlamm-Verordnung festgelegt.

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