Wasser-Wissen



Vorbelastung

(initial level of water pollution, preload) Vor Inbetriebnahme einer neuen Anlage bereits bestehende Belastung durch andere Anlagen. Bei der Genehmigung einer neu in Betrieb zu nehmenden Anlage muss die zuständige Behörde eine Bestandsaufnahme der aktuell auftretenden Immissionen durchführen. Die ermittelten Immissionswerte werden unter dem Begriff Vorbelastung erfasst. Die Behörde muss außerdem mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung beurteilen, um welche Immissionskonzentration sich die bestehende Belastung durch den Betrieb der neuen Anlage erhöhen wird. Diese Immissionen werden Zusatzbelastung genannt. 

Im Bereich Luft beurteilt dann die Behörde unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Zeitpunktes der Inbetriebnahme der Anlage, ob im Jahr der Inbetriebnahme die Summe aus Vor- und Zusatzbelastung kleiner als der Immissionsgrenzwert der TA Luft ist. In Belastungsgebieten gilt, dass die Zusatzbelastung nicht mehr als 1% der Vorbelastung ausmachen darf. 

Im Bereich Wasser spielt die Vorbelastung u.a. bei der Ermittlung der Abwasserabgaben eine Rolle. Wird beispielsweise vorbelastetes Wasser im Betrieb verwendet, so wird die Vorbelastung geschätzt und von der anzurechnenden Schmutzfracht abgezogen.

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