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KrankheitserregerMit dem Trink- oder Badewasser können Krankheitserreger fäkalen Ursprungs übertragen werden und in Abhängigkeit von der Erregerkonzentration und der Anzahl der betroffenen Personen zu Einzelerkrankungen oder Explosivepidemien führen. Diesen Erkrankungen ist gemeinsam, dass die Erreger direkt fäkal-oral durch fäkalienkontaminierte zum Mund geführte Hände oder indirekt über Wasser oder Lebensmittel übertragen werden. Zu den wasserübertragbaren Infektionskrankheiten gehören neben den bakteriell verursachten, wie Cholera, Ruhr, Typhus, virale, wie Gastroenteritis, Hepatitis, auch solche durch Protozoen, wie Giardiasis. Beim Baden werden zusätzlich in Schwimmbädern oder -hallen virusbedingte Plantarwarzen und in Gewässern die parasitenbedingte Zerkariendermatitis übertragen. |
Krankheitserreger im WasserIm Vergleich zu den überhaupt existierenden Krankheitserregern können mit dem Wasser nur wenige Krankheiten übertragen werden. Die im Wasser vorkommenden Krankheitserreger müssen eine besondere Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse besitzen. Man unterteilt die wasserbürtigen Krankheitserreger in verschiedene Gruppen: Zunächst gibt es die Bakterien fäkalen Ursprungs, zu denen unter anderem Arten zählen, die die klassischen Wasserseuchen Cholera (Vibrio cholerae), Typhus (Salmonella typhi), Parathyphus (Salmonella paratyphi) und bakterielle Ruhr (Shigellen) hervorrufen können. Diese Erreger können mehrere Wochen im Wasser überleben. Aber auch Viren und Protozoen zählen zu den wasserbürtigen Krakheitserregern, die fäkal-oral übertragen werden, so können Viren Kinderlähmung (Poliomyelitis-Viren), Magen-Darm-Erkrankungen (Norwalk-Virus, Rota-Virus), Protozoen die Amöbenruhr (Entamoeba histolytica), Giardisis (Giardia lamblia), Cryptosporidiosis (Cryptosporidium parvum) auslösen. Daneben gibt es die Bakterien nicht-fäkalen Ursprungs, die beispielsweise Außenohrenentzündungen (Pseudomonaden), Wundinfektionen (Aeromonaden), Legionellosen (Legionellen) usw. verursachen können. Die fäkal-oralen übertragenen Krankheiten stehen in meinem Referat im Vordergrund, weil diese durch die Nutzung des Wassers zur Trinkwasserversorgung und als Badewasser den Menschen besonders gefährden. Die Organismen vermehren sich in großen Mengen im Darm, werden dann mit dem Stuhl des Menschen oder anderer warmblütiger Tiere ausgeschieden und gelangen dann über einen Umweg über das Wasser wieder zum Menschen zurück. Der Mensch ist also durch belastetes Wasser, in Form von Trinkwasser oder Badewasser, gefährdet. Eintrag der Krankheitserreger in die GewässerDie den Menschen gefährdenden, hauptsächlich fäkal-oralen Krankheitserreger, gelangen über folgende Wege in die Gewässer: - durch Abläufe aus Kläranlagen (kontaminiertes Wasser aus Haushalten und Gewerbe), - durch Abwasserdirekteinleitungen (kontaminiertes Wasser aus Industrie und Gewerbe, z.B. Molkereien, Schlachthöfen), - durch Regenüberläufe, - durch diffuse Quellen (wie Abschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, Wasserfahrzeugen, Wasservögel). Wichtig und erstaunlich ist, dass hygienisch-mikrobiologische Anforderungen in der Abwassergesetzgebung fehlen. Im Paragraphen des Wasserhaushaltsgesetzes, der die Abwasserbehandlung regelt, werden die gefährlichen Eigenschaften humanpathogener Krankheitserreger nicht erwähnt. Die Frage stellt sich: Warum werden mikrobiologische Parameter nicht berücksichtigt? Für einige Herkunftsbereiche gibt es allerdings Auflagen zur Desinfektion. Dazu zählen bestimmte Krankenhausabteilungen, Tuberkuloseheilstätten, Gerbereien, Tierkörperbeseitigungsanlagen und gentechnologische Anlagen. |