Wasser-Wissen


Untere Wasserbehörde

Die unteren Wasserbehörden haben teils regional voneinander abweichend folgende Aufgaben:

Sie sind die Genehmigungsbehörde für

  • Abwasseranlagen /Kläranlagen/Kleinkläranlagen
  • Teichanlagen
  • Abwassereinleitungen/Niederschlagswassereinleitungen
  • Bauliche Anlagen in und an Gewässern
  • Ausbau und wesentliche Umgestaltung (in geringem Umfang) von Fließgewässern
  • Gewässernutzungen (Entnahme aus Oberflächengewässern)
  • Ausnahmezulassungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
  • Grundwasserhaltungen (vorübergehender Natur)
  • Zulassung von Einzelmaßnahmen in Überschwemmungsgebieten.

Sie gilt i.d.R. als Aufsichts-/Vollzugsbehörde für

  • Kläranlagen
  • Wasserversorgungsanlagen
  • Gewässeraufsicht (Teichanlagen, Fließgewässer)
  • Anzeigen von Privatbrunnen
  • Überschwemmungsgebiete
  • Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete
  • Lageranlagen (auch private Heizölanlagen)
  • Bodenverunreinigungen in geringem Umfang
  • Abwasserabgabengesetz
  • Abwasserkataster
  • Eigenkontrollverordnung.

 

 

Impressum / Datenschutzerklärung