Wasser-Wissen



Umweltschutzbeauftragter

Den Umweltschutzbeauftragten als solchen gibt es nicht, es sei denn, ein Großunternehmen setzt einen Generalbevollmächtigen für Umweltfragen ein, der den gesamten betrieblichen Umweltschutz koordiniert und verantwortet. Gesetzlich verankert hingegen sind die Betriebsbeauftragten für Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, der Störfallbeauftragte sowie der Strahlenschutzbeauftragte. Ihnen obliegt die Organisation der jeweiligen Umweltteilbereiche (Abfall, Gewässerschutz etc.) in ihrem Betrieb.

 
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