Wasser-Wissen

   

Nachhaltigkeit / Nachhaltige Entwicklung

(Sustainable Development) Das Leitbild der "nachhaltigen Entwicklung"  ist eine neue Konzeption der Umweltpolitik. Dabei wird ein Handeln aller auf die Umwelt wirkenden gesellschaftlichen Gruppen, Produzenten und Konsumenten, öffentliche Institutionen und Privatpersonen dahingehend angestrebt, dass Umweltprobleme auch langfristig nicht mehr entstehen und somit ein vorsorgender Umweltschutz erfolgt. Die Umweltmedien dürfen nur bis maximal zu dem Maß mit Schadstoffen belastet werden, in dem diese ohne substantielle Schädigung bzw. Beeinträchtigung auch wieder abgebaut werden können.

Nicht erneuerbare Ressourcen (z.B. fossile Brennstoffe) sollen nur in dem Maß in Anspruch genommen werden, wie Ersatz an erneuerbaren Materialien zur Verfügung steht. Für eine nachhaltige Entwicklung ist es darüber hinaus unerlässlich, bereits eingetretene Umweltschäden zu beseitigen bzw. auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, und so die Lebensgrundlagen künftiger Generationen auch weiterhin zu erhalten. 

Regeln der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" für die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (1998)

Ökologie

  • Die Gesellschaft soll so sparsam mit erneuerbaren Ressourcen umgehen, dass deren Bestand sich nicht verringert. 
  • Für den Verbrauch nichterneuerbarer Ressourcen soll Ersatz geschaffen werden. 
  • Stoffeinträge in die Umwelt sollen sich an der Belastbarkeit der Umweltmedien orientieren. 
  • Das "natürliche Zeitmaß", beispielsweise für die Regeneration der Umwelt, ist stärker als bisher zu berücksichtigen. 
  • Gefahren für die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden.

Ökonomie 

  • Die Gesellschaft muss Individualinteresse und Gemeinwohl in Einklang bringen.
  • Die Lenkungsfunktion der Preise soll hergestellt und erhalten werden.
  • Innovationsfähigkeit, Innovationsbereitschaft und der gesellschaftliche Wandel sollen gefördert werden.
  • Die ökonomische Leistungsfähigkeit der Gesellschaft soll für künftige Generationen beibehalten bleiben.

Soziales

  • Eine Gesellschaft muss die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleisten.
  • Jedes Mitglied einer Gesellschaft soll einen solidarischen Beitrag für die Gemeinschaft leisten.
  • Der Einzelne sollte Leistungen in Anspruch nehmen können; der Maßstab sind geleistete Beiträge oder Bedürftigkeit.
  • Soziale Sicherungssysteme sollen nur dann erweitert werden, wenn die Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft zunimmt.
  • Das (soziale) Leistungspotential einer Gesellschaft soll für künftige Generationen erhalten werden.

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