Wasser-Wissen



EMAS

(emas) Die Abkürzung der Verordnung „EMAS" steht für die englische Bezeichnung „Eco-Management and Audit Scheme" und bedeutet so viel wie: System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung.

Im allgemein Sprachgebrauch wird oft der Begriff Öko-Audit verwendet. „EMAS" ist jedoch der umfassendere Begriff.

Die europäische Verordnung (Nr. 1863/93) beschreibt die Richtlinien für die freiwillige Beteiligung von gewerblichen Unternehmen (aus bestimmten Sektoren der Wirtschaft) am Gemeinschaftssystem der Europäischen Union zur Einführung von Umweltinformationssystemen. EMAS selbst wird auch als Umweltinformationssystem bezeichnet.

Als weiter reichende Variante verlangt es beispielsweise die Veröffentlichung einer regelmäßigen Umwelterklärung.

Der Deutsche Bundestag hat mit einem Beschluss vom April 2000 (Drucksache 14/2907) die Bundesregierung aufgefordert, dieses Potential zu nutzen und Umweltmanagementsysteme nach EMAS und/oder ISO 14001 in allen größeren Liegenschaften und Organisationseinheiten des Bundes einzuführen.

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